Co-Working Monats-Abo
Terms & Conditions
Bürogemeinschaft & Co-Working-Space Rathaus Bülach
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen
1. Allgemeines
1.1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Stadt Bülach und den Mitgliedern der Bürogemeinschaft & Co-Working-Space im Rathaus der Stadt Bülach. Die Mitglieder sind entweder Einzelbüromieter oder Co-Working-Mitglied. Wo notwendig, wird in den nachfolgenden Bestimmungen zwischen den beiden Mitgliedschaften unterschieden. Geschäftsbedingungen der Mitglieder, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Stadt Bülach keine Geltung. Allfällige weitere zwischen den Vertragsparteien geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen bleiben in Kraft. Letzteres gilt v. a. für die Einzelbüromieter. Falls sich die vorliegenden AGB mit bereits abgeschlossenen AGB bzw. dem Hauptvertrag zwischen den Vertragsparteien widersprechen, geht der Einzelvertrag den AGBs vor. Bei Widersprüchen zwischen mehreren AGB Bestimmungen geht die spezifischere Bestimmung vor.
1.2.
Das Angebot richtet sich an natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Leistungsbeschreibung
2.1.
Das Raumangebot der Bürogemeinschaft & Co-Working-Space im Rathaus der Stadt Bülach beinhaltet zurzeit 5 Einzelbüros zur fixen Miete und ein Co-Working-Space mit 5 flexibel buchbaren Büroarbeitsplätzen sowie eine Communtiy-Zone, zwei Sitzungszimmer, eine Küche und ein Pausenraum.
Das Angebot kann im Rahmen der angebotenen Leistungen der Mitgliedschaften 1) Bürogemeinschaft Rathaus Bülach, 2) Co-Working Tages-Abo, 3) Co-Working Monats-Abo oder 4) Co-Working Sitzungszimmer-Abo genutzt werden. Die Mitgliedschaft 1) kann bei Vorliegen eines gültigen Mietvertrags über eines oder mehrere Einzelbüros des Rathaus Bülach abgeschlossen werden. Die Mitgliedschaften 2) bis 4) stehen jeder Person wie unter § 1.2 offen. Die Stadt Bülach behält sich ausdrücklich vor, ihr Angebot nach eigenem Ermessen zu erweitern oder zu verkleinern.
2.2.
Je nach gewählter Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Eine Mitgliedschaft wie unter § 2.1. ist Grundvoraussetzung zur Buchung und Nutzung sämtlicher Angebote wie unter § 2.2. ff.
Die Stadt Bülach bietet derzeit die folgenden Mitgliedschaften an:
Bürogemeinschaft Rathaus Bülach
Tarif: Neben dem monatlichen Mietzins für die Einzelbüros entstehen keine zusätzlichen monatlichen Gebühren.
Die Mitgliedschaft beinhaltet die folgenden Leistungen: Internetzugang, Möglichkeit zur kostenlosen Buchung des Sitzungszimmers, Mitbenutzung der Community-Zone, Küche- und Pausenraum, Möglichkeit zur Nutzung des Druckergerätes (kostenpflichtig)
Co-Working Tages-Abo
Tarif: CHF 70.- / Monat (Die Mitgliedschaft erneuert sich automatisch am 28. des laufenden Monats. Das Abo kann bis zum 25. eines jeden Monats gekündigt werden.)
Die Mitgliedschaft beinhaltet monatlich die folgenden Leistungen: Zwei Tagespässe für CHF 35.- / Monat im Tarif inklusive, Möglichkeit zur Buchung weiterer Tagespässe für CHF 35.-, Möglichkeit zur Buchung des Sitzungszimmers für CHF 25.- / h, Möglichkeit zur Buchung eines persönlichen Schliessfachs für CHF 20.- / Monat.
Der Tagespass beinhaltet folgende Leistungen: Büroarbeitsplatz im Co-Working-Space, Internetzugang, Möglichkeit zur Nutzung des Druckergeräts (kostenpflichtig), Schliessfach im Co-Working-Bereich am Buchungstag, Mitbenutzung der Community-Zone, Küche- und Pausenraum. Die Arbeitsplätze müssen für den gewünschten Arbeitstag und nach Verfügbarkeit online reserviert werden.
Co-Working Monats-Abo
Tarif: CHF 425.- / Monat (Die Mitgliedschaft erneuert sich automatisch am 28. des laufenden Monats. Das Abo kann bis zum 25. eines jeden Monats gekündigt werden.)
Die Mitgliedschaft beinhaltet monatlich die folgenden Leistungen: Unlimitierter Zutritt zum Co-Working-Space (24/7), Möglichkeit zur kostenlosen Buchung des Sitzungszimmers, persönliches Schliessfach.
Der Arbeitstag beinhaltet folgende Leistungen: Büroarbeitsplatz im Co-Working-Space, Internetzugang, Möglichkeit zur Nutzung des Druckergeräts (kostenpflichtig), Schliessfach im Co-Working-Bereich am Buchungstag, Mitbenutzung der Community-Zone, Küche- und Pausenraum. Die Mitgliedschaft beinhaltet keinen fixen Arbeitsplatz. Die Arbeitsplätze müssen wie beim Co-Working Tages-Abo für den gewünschten Arbeitstag und nach Verfügbarkeit online reserviert werden.
Co-Working Sitzungszimmer-Abo
Tarif: CHF 25.- / Stunde (keine monatlichen Gebühren)
Die Mitgliedschaft beinhaltet die Möglichkeit zur Buchung des Sitzungszimmers für CHF 25.- / h, Möglichkeit zur Buchung eines persönlichen Schliessfachs für CHF 20.- / Monat.
Die Buchung eines Sitzungszimmers beinhaltet die Nutzung des Sitzungszimmers während der Reservationszeit, Internetzugang sowie die Mitbenutzung der Küche.
2.3.
Ausdrucken mit dem Stadt Bülach eigenen Drucker im Co-Working-Space des Rathauses ist kostenpflichtig. Die Ausdrucke werden jeweils zum Ende des Monats in Rechnung gestellt.
Es gelten folgende Preise:
CHF 0.05.- / Ausdruck schwarz/weiss
CHF 0.20.- / Ausdruck farbig
2.4.
Die Büroarbeitsplätze im Co-Working-Space sind ausgestattet mit: Sitz- und/oder Stehtisch, Bürostuhl, Stehlampe, Stromanschluss, PC-Bildschirm mit HDMI Anschluss.
2.5.
Der Nutzer hat die Ausstattung der Räume vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft. Allfällige Mängel hat er sofort zu rügen. Andernfalls die Mängelfreiheit anerkennt ist.
2.6.
Die Räumlichkeiten dürfen durch das Mitglied nur für den Betrieb eines Büros bzw. zum vertraglich vereinbarten Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Stadt Bülach. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt die Stadt Bülach zur ausserordentlichen Kündigung.
2.7.
Die Büroarbeitsplätze im Co-Working-Space sowie das Sitzungszimmer (Tisch und Whiteboard im 1. OG) müssen am Ende der Nutzungsdauer vom Mitglied komplett geräumt und gereinigt werden. Das Reinigungsmittel wird zur Verfügung gestellt.
3. Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
Der Zugang zur Bürogemeinschaft & Co-Working-Space im Rathaus ist für die Einzelbüromieter (Bürogemeinschaft) und Co-Working Monats-Abo Mitglieder jederzeit möglich (24/7). Für die Co-Working Tages-Abo Mitglieder ist der Zugang mit gültigem Tagespass während der allgemeinen Öffnungszeiten, Mo.–Fr. von 8:00 – 18:00 möglich. Der Zugang zu den Sitzungszimmern ist von Mo.-Fr. von 8:00 - 18:00 Uhr möglich.
4. Anmeldung der Nutzer
Die Stadt Bülach managed die Onlinebuchungen und Abrechnungen der unter § 2.2. ff beschriebenen Mitgliedschaften und damit verbundenen Leistungen über das Buchungstool Cobot. Nutzer die von Mitgliedschaften Gebrauch machen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam beim Cobot-Profil der Bürogemeinschaft & Co-Working-Space Rathaus Bülach anmelden. Die Anmeldung ist für die Einzelbüromieter kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden. Bei der Anmeldung wählt der Nutzer einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen die guten Sitten verstossen. Der Nutzer wird sein Passwort geheim halten. Die Nutzer klären sich damit einverstanden, dass sämtliche gemachten Angaben inkl. den Zahlungsinformationen durch das Buchungstool Cobot verwaltet und gemäss den Datenschutzbestimmungen von Cobot verwendet werden. Die Nutzer bestätigen, dass sie die Datenschutzerklärung von Cobot gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Änderungen gegenüber der Stadt Bülach unverzüglich mitzuteilen.
5. Vertragsabschluss
5.1.
Der Vertragsschluss erfolgt über das Online – Buchungsverfahren. Der Nutzer bleibt mit der Absendung der Onlinebuchung bis zur Bestätigung oder Ablehnung an diese gebunden.
5.2.
Ein Nutzervertrag zwischen dem Nutzer und der Stadt Bülach kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch die Stadt Bülach zustande. Bestätigung erfolgt per E-Mail.
5.3.
Bei der Co-Working-Mitgliedschaft handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag. Der Vertrag kann bis zum 25. eines jeden Monats gekündigt werden.
6. Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
6.1.
Alle Preise der Bürogemeinschaft & Co-Working im Rathaus sind Nettopreise und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen.
6.2.
Die Zahlungen erfolgen ausschliesslich via Kreditkarte. Die Kreditkarteninformationen werden im persönlichen Co-Working-Profil bei Cobot hinterlegt. Die Datenschutzerklärung von Cobot wurde von den Nutzern verstanden, akzeptiert und ist vorliegend anwendbar. Die Zahlung der offenen Beträge erfolgt automatisch am 28. des Monats. Die Rechnung wird zeitgleich jeweils im persönlichen Profil als auch per E-Mail zugestellt.
6.3.
Zahlungen werden grundsätzlich unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig (Verfalltag). Soweit die Zahlungen monatlich (wiederkehrend) zu leisten sind, werden diese jeweils am 28. des Monats fällig. Die erste Abo-Zahlung erfolgt bei Vertragsabschuss pro rata je nach Tag des Vertragsschluss.
6.4.
Im Falle von befristeten Verträgen ist die Zahlung in Gänze mit Vertragsabschluss zu leisten (Verfalltag).
6.5.
Nutzer die ein persönliches Schliessfach gebucht haben, zahlen CHF 20.00.- Schlüsselkaution pro Schliessfach. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.
7. Datenschutz
7.1.
Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Für die Verwendung des Buchungstools Cobot gelten die Datenschutzbestimmungen von Cobot. Der Nutzer bestätigt, dass er die Datenschutzbestimmungen von Cobot gelesen, verstanden und angenommen hat.
7.2.
Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Stadt Bülach verpflichtet sich, in diesem Fall, zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers.
8. Kündigungen
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist kündigen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
9. Vertragsdurchführung
9.1.
Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
9.2.
Mit Ausnahme der 5 Einzelbüros dürfen an den Räumen nach § 2.1 sowie den Einrichtungsgegenständen durch den Nutzer keine Veränderungen vorgenommen werden. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände und technische Installationen bedürfen der Zustimmung der Stadt Bülach. Für die Einzelbüros gelten die Bestimmungen der einzelnen Mietverträge mit der Stadt Bülach.
9.3.
Die Stadt Bülach darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmässig sind, vornehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Nutzers (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden).
9.4.
Die Stadt Bülach stellt den Nutzern technische Gegenstände (Drucker, Beleuchtung, PC-Bildschirm inkl. HDMI-Kabel) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem nutzergerechten Zustand zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Der Nutzer haftet für jegliche Schädigung.
10. Nutzungsverhalten in Internet
10.1.
Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die Schweizer Gesetze auch im Datenverkehr über die Stadt Bülach einzuhalten und Gesetzesverstösse der Stadt Bülach zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
10.2.
Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen oder Schutzrechtechte Dritter. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Der Nutzer hält die Stadt Bülach von jeglichen Schäden (insbesondere direkter, indirekter Schaden und entgangener Gewinn), welche im Zusammenhang mit Rechten Dritter stehen, schadlos. Die Stadt Bülach kann nach eigenem Ermessen vom Nutzer verlangen, dass er in allfällige Prozesse eintritt und auf eigene Kosten und eigenes Risiko weiterführt.
11. Gewährleistung, Haftung
11.1.
Der Nutzer überprüft die Büroarbeitsplätze jeweils direkt bei Beginn der Nutzung nach allfälligen Mängel. Unterlässt er es, allfällige Mängel unverzüglich zu rügen, anerkennt er die Mängelfreiheit.
Er hat zur Kenntnis genommen, dass er sich die Büroarbeitsplätze in einem Grossraumbüro mit entsprechenden Emissionen und/oder Personenverkehr etc. befindet. Der Nutzer anerkennt ferner, dass die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschliessbar sind. Der Nutzer verzichtet auf jegliche Minderungs-, Schadenersatz- oder Nachbesserungsansprüche, welche im Zusammenhang mit dem vorstehenden Beschrieb stehen.
11.2.
In allen Fällen, in denen die Stadt Bülach zu Schadenersatz verpflichtet ist, haftet sie nur insoweit ihr eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung vorgeworfen werden kann. Die Haftung für Hilfspersonen der Stadt Bülach wird vollständig wegbedingt. Die Haftung für indirekten Schaden, entgangenem Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedingt.
12. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
12.1.
Der Nutzer hat sämtliche von ihm genutzten Objekte sorgfältig zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemässem, mängelfreiem Zustand, gereinigt an die Stadt Bülach zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der Stadt Bülach vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen.
12.2.
Der Nutzer hat sämtliche Schlüssel an die Stadt Bülach zurück zu geben. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann die Stadt Bülach, die Arbeitsplätze / Schliessfächer öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände werden entsorgt.
12.3.
Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er der Stadt Bülach für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des vertraglichen Leistung hinausgehen.
13. Schlussbestimmungen
13.1.
Die Stadt Bülach behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Stadt Bülach wird die Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen.
13.3.
Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss von Völkerrecht und Kollisionsrecht.
13.4.
Der Gerichtsstand ist Bülach.
13.5.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
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